Digitale Förderungen
Allgemeine Förderungen

Allgemeine Förderungen


Schutzschirm

Diese Zusammenstellung soll eine zusätzliche Erläuterung bzw. Hinweise zur Richtlinie des Schutzschirms für Veranstaltungen und den FAQ auf den Seiten des BMLRT und der ÖHT sein und ist als Ergänzung zu diesen zu verstehen. Bitte lesen Sie diese immer in Kombination:

FRISTEN EINREICHUNG
Der Schutzschirm kann nur im Zeitraum 18.01.2021 bis 15.06.2021 eingereicht werden.

FÖRDERVERGABE
Hier gilt das FCFS-Prinzip, denn der Fördertopf ist begrenzt. Derzeit gelangen maximal € 300 Mio. zur Auszahlung. Wenn die € 300 Mio. beantragt (nicht ausgezahlt!) wurden, wird der Topf geschlossen. Die Förderung ist nicht rückzahlbar.

AUSZAHLBARE BETRÄGE - EINSCHRÄNKUNGEN BEI DEN AUSZAHLUNGSBETRÄGEN
Die Förderung unterliegt der „DeMinimis-Regelung“ (Obergrenze € 200.000,00) und den Regeln des befristeten Rahmens (€ 800.000,00). Die mögliche Gesamtauszahlung liegt bei max. € 1 Mio., hiervon sind folgende Maßnahmen abzuziehen:

  • 100% Haftungsübernahmen für Überbrückungsfinanzierung
  • der Umsatzersatz
  • der FKZ € 800.000,00


WELCHE HÖHE WIRD GEFÖRDERT?
Es werden 90% der förderbaren Gesamtkosten bei Absage (gilt bei Veranstaltungen ohne Einnahmen) oder einer wesentlichen Einschränkung der Veranstaltung (gilt bei Veranstaltungen mit Einnahmen) gefördert.

WELCHE KOSTEN SIND FÖRDERBAR?
Siehe FAQ BMLRT

WELCHE KOSTEN SIND NICHT FÖRDERBAR?

  • Umsatzsteuer
  • Investitionen
  • Personalkosten des laufenden Betriebes
  • Rechnungen unter € 100,00


ABRECHNUNG DER FÖRDERUNG
Siehe FAQ BMLRT

VORAUSKASSA
Die Auszahlung des Ausfalls erfolgt erst nach kompletter Abwicklung durch den Veranstalter. Das bedeutet die Auszahlung aller förderbaren Kosten an die Dienstleister muss mittels Überweisungsbestätigung nachgewiesen werden. Der Veranstalter trägt die volle Zahllast im Vorfeld.

WANN WIRD GEFÖRDERT - DURCHFÜHRUNG DER VERANSTALTUNG?
Die Durchführung der Veranstaltung muss zwischen 01. März 2021 und 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

WANN LIEGT EINE WESENTLICHE EINSCHRÄNKUNG VOR?
Nur relevant bei Veranstaltungen bei denen Einnahmen lukriert werden: Die Gründe hierfür können subjektiv relevant für die Veranstaltung sein. Es genügt z.B. wenn der Hauptkeynote Speaker an Covid-19 erkrankt ist, er/sie sich in eine behördlich verordnete Quarantäne begeben muss oder wenn ein Großteil der Gäste aufgrund von Reiseeinschränkungen nicht zu Veranstaltungen anreisen kann. Im Antrag sollten diese Hauptmerkmale idealerweise ersichtlich sein.

WELCHE VERANSTALTUNGEN WERDEN GEFÖRDERT?

  • Es werden alle Veranstaltungen, die in Österreich stattfinden (der Veranstalter muss nicht aus Österreich sein) gefördert. Für die komplette Liste der förderbaren Veranstaltungen siehe FAQ BMLRT


WER KANN DEN SCHUTZSCHIRM BEANTRAGEN?
Grundsätzlich gilt, dass jeder den Schutzschirm beantragen kann, wenn die Veranstaltung Einnahmen über € 15.000,00 erzielt. Alle anderen Veranstaltungen können nur durch eine Eventagentur beantragt werden. Bei der Einreichung für Veranstaltungen ohne Einnahmen sollten Agenturen darauf achten die Einreichung für Endkunden lediglich als Förderwerber und nicht als Veranstalter durchzuführen. Nur dann werden die Förderungen nicht dem eigenen Unternehmen zugeschrieben und belasten nicht das „Maßnahmenkonto“. Die Last der Maßnahmen hat der zu tragen, der lt. Einreichung das unternehmerische Risiko trägt. Auch hier gilt jedoch die Voraussetzung, dass der Endkunde noch Maßnahmen in Anspruch nehmen kann. Für die Rechtsformen der berechtigten Veranstalter und die Ausnahmen siehe FAQ BMLRT

WANN WIRD AUSBEZAHLT?

  • Bei Absage oder Einschränkung aus objektiv Covid-19 relevanten Gründen. Eine Absage von Sponsoren oder ein „unbehaglich fühlen“ einer Großzahl der Teilnehmer genügt nicht. Die Absage eines einzelnen Vortragenden jedoch schon, wenn dieser den Hauptteil des Programmes bestritten hätte.
  • Der Antrag auf Auszahlung muss binnen 8 Wochen nach geplantem Veranstaltungsdatum eingebracht werden.


MIT WELCHEN PERSONENZAHLEN KANN ICH KALKULIEREN UND WANN?
Die Richtlinie sieht Richtwerte für die Besucherobergrenzen vor:

Hinweis: es muss immer mit den „aktuellen“ Zahlen laut Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung gearbeitet werden. Eine Einreichung zum jetzigen Zeitpunkt für z.B. April wäre gar nicht möglich, weil zum Stichtag Februar keine Obergrenze für Veranstaltungen im April abschätzbar ist. Solche Veranstaltungen würden daher nicht bewilligt werden. Für den Juni/Juli können hingegen (aus heutiger Sicht) wieder die Zahlen der Richtlinie herangezogen werden.

WELCHE UNTERLAGEN BENÖTIGE ICH FÜR DIE EINREICHUNG?

  • Einen Entwurf des Präventionskonzeptes
  • Ein schlüssiges Finanzierungskonzept
  • Ein Veranstaltungskonzept
  • Eine Veranstaltungskalkulation (siehe Vorlage ÖHT)


SCHADENSMINDERUNGSPFLICHT
Die Richtlinie sieht eine Schadensminderungspflicht vor. Dies bedeutet nicht, dass man alle Dienstleister zwingen muss auf Stornogebühren zu verzichten! Bieten die Dienstleister gesonderte Konditionen an, kann dies angeführt werden, eine Pflicht von Seiten der Dienstleister besteht jedoch nicht.

SONSTIGES
Eine Aufstockung der Förderobergrenze von € 1 Mio auf € 1,8 Mio. ist erst nach Durchführung durch die EU sowie der nationalen Umsetzung möglich. Das Ziel ist diese Anhebung dann ebenfalls auf den Schutzschirm umzulegen. Eine Zusage gibt es dafür nicht.

Weiterführende Links:
https://www.oeht.at/produkte/schutzschirm-fuer-veranstaltungen/

Digitale Förderungen


digi4Wirtschaft (NÖ)

Förderung für Investitionen in Anlagen oder Anlagenteile, die direkt mit der Einführung von Aspekten der digitalen Transformation im Zusammenhang stehen. Dazu zählen beispielsweise Hard- und Software, digitale Kommunikationseinrichtungen, generative Fertigungssysteme (Laser, 3D-Druck, o.ä.) oder auch Augmented Reality/Virtual Reality Systeme.
Förderbare Unternehmen: Klein-, Mittel- und Großunternehmen
Förderquote: Zuschuss 50% (max. € 35.000,00) für Hard- und Softwareinvestitionen, 50% (max. € 15.000,00) für IT-Konzepte
Förderbare Kosten: Investitionen Hardware, Kosten für Software, Personalkosten Projektumsetzung, externe Qualifizierungskosten
Voraussetzungen: Konzept
Deadline: 31.03.2021, 30.06.2021
Link: www.noe.gv.at/noe/Wirtschaft-Tourismus-Technologie/Kurzinformation_digi4Wirtschaft_Version_03.00.pdf

Wien Digital (Wien)

Förderung von Digitalisierungsvorhaben in Wiener Unternehmen, Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen
Förderbare Unternehmen: Kleine und mittlere Unternehmen, die seit mindestens 1 Jahr in Wien tätig sind
Förderquote: 30% max. € 30.000,00 - Mindestprojektgröße € 10.000,00 max. Projektlaufzeit: 2 Jahre
Förderbare Kosten: Kosten für Hard- und Software sowie für externe Dienstleistungen
Voraussetzungen: Digitalisierungskonzept
Deadline: 28.02.2021, 31.05.2021, 31.08.2021, 30.11.2021
Link: https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/aktuelle-programme/wien-digital-110/

Clubkultur Wien (Wien)

Förderung von Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit musikalischen Live-Darbietungen und begleitende pandemierelevante Maßnahmen
Förderbare Unternehmen: Wiener Musikclubs (älter als 1 Jahr)
Förderquote: 90% max. € 30.000,00 - Mindestprojektgröße € 5.000,00
Förderbare Kosten: Personalkosten, KünstlerInnengagen, pandemierelevante bauliche Maßnahmen und Investitionen
Voraussetzungen: Schlüssiges künstlerisches Konzept unter Berücksichtigung der aktuellen Lage der Pandemie
Deadline: 31.03.2021
Link: https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/aktuelle-programme/clubkultur-wien-unterstuetzung-der-wiener-clubszene-142/

Wien Hotellerie (Wien)

Förderung aller Betriebe der Fachgruppe Hotellerie beim neuen Durchstarten nach der Wiedereröffnung
Förderbare Unternehmen: Alle Betriebe der Fachgruppe Hotellerie mit Ortstaxekonto in Wien, die seit 2019 bestehen
Förderquote: 100% max. € 50.000,00 pro Projekt bzw. Betriebsstätte
Förderbare Kosten: Anschaffung von Lebensmitteln, Getränke-, Werbe- und Marketingkosten, Waren und Betriebsmittel sowie externen Dienstleistungen
Voraussetzungen: Sitz bzw. Betriebsstätte in Wien, geförderte Maßnahmen müssen in Wien umgesetzt werden, Betriebe mit mehreren Betriebsstätten bis zu maximal 200.000 Euro (laut De-minimis Regelung der EU)
Deadline: Einreichung laufend bis 30.06.2021
Link: https://wirtschaftsagentur.at/foerderungen/aktuelle-programme/wien-hotellerie-139/

Ideen!Reich (Steiermark)

Förderung unternehmerischer Innovationstätigkeit einschließlich der Entwicklung von neuen (digitalen) Produkten und Dienstleistungen; auch interne Personalkosten, Sachkosten, externe Beratungskosten und Kreativleistungen förderbar
Förderbare Unternehmen: KMU; Produktions- & Handwerksbetriebe sowie unternehmensbezogene DienstleisterInnen
Förderquote: 50% (außerhalb von Graz 75%), max. € 5.000,00 (außerhalb von Graz max. € 15.000,00)
Förderbare Kosten: Projekt- und Personalkosten, externe Beratungskosten und Kreativleistungen
Voraussetzungen: Entwicklung und Umsetzung neuer Business-Ideen – insbesondere digitale Produkte
Deadline: Einreichung laufend mit Cut-Off-Dates: 15.03., 15.04.2021
Link: https://www.sfg.at/f/innovationsfoerderung-ideen-finden

Die 14% Investitionsprämie kann bei allen Förderprogrammen "on Top" genutzt werden, sofern das Projekt beide Förderkriterien erfüllt.

Wenn Sie Unterstützung bei der Auswahl der passenden Förderung oder bei der Einreichung benötigen senden Sie uns bitte ein Mail an: office@eventguru-covid.at